Neuregelung der Maklerprovision

Maklerprovisionsteilung

Ab dem 23.12.2020 tritt die Neuregelung zur Maklerprovision in Kraft.

Diese wird in Zukunft entweder eine reine Innenprovision für den Verkäufer,  oder aber die Aufteilung der Maklerprovision für Käufer UND Verkäufer zur Folge haben und dient der Entlastung der Käufer beim Erwerb eines Eigenheims. Allerdings gilt diese Regelung nur für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen.

Bei allen anderen Arten von Immobilien ist eine freie Gestaltung der Maklerprovision weiterhin möglich.

 

Wir bieten Ihnen folgende Modelle:

 

1. reine Innenprovision - der Verkäufer trägt die komplette Provision 

 

2. reine Außenprovision - der Käufer trägt die komplette Provision

 

3. Teilung der Provision - Käufer und Verkäufer teilen sich zur Hälfte die Provision 


Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu dem Themen Provisionsteilung - Innenprovision - Außenprovision!